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CO2-Fussabdruck

Product Carbon Footprint für den digitalen Produktpass: in acht Schritten zum verifizierten Wert

Welche Produkte jetzt einen Fussabdruck brauchen, welche Methode gilt, eine Lieferantenanfrage mit Annahmematrix, die Verifizierung und der Feldsatz für den Pass, mit einem durchgerechneten Beispiel eines hypothetischen Stuhlherstellers in Kaunas.

16 Min. Lesezeit · Aktualisiert Okt. 2026
Fertigungslinie in einer Werkshalle

Ein Product Carbon Footprint (PCF), der in einen Digitalen Produktpass (DPP) passt, ist ein verifizierter Wert je deklarierter Einheit, mit Angabe von Methode, Systemgrenze und Datenquellen. Im Oktober 2026 braucht noch kein ESPR-Produkt einen solchen Wert, und der CO2-Fussabdruck für Batterien nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/1542 ist Gesetz, aber noch nicht anwendbar.

Einkäufer und Ausschreibungen fragen schon heute danach. Bauen Sie die Berechnung also jetzt auf und schalten Sie sie frei, wenn Ihr Rechtsakt kommt. Der Leitfaden richtet sich an Marken und Importeure, die Waren in der EU in Verkehr bringen und die Rechtspflicht tragen, sowie an Hersteller, die das selbst tun. Neu im Thema? Lesen Sie zuerst, was ein digitaler Produktpass ist.

Was ist ein Product Carbon Footprint im digitalen Produktpass?

Ein Product Carbon Footprint ist die Summe der Treibhausgasemissionen und -entnahmen in einem Produktsystem, angegeben als CO2-Äquivalente und beruhend auf einer Lebenszyklusanalyse mit «Klimawandel» als einziger Wirkungskategorie; die ESPR nennt ihn «CO2-Fussabdruck» (Verordnung (EU) 2024/1781, Art. 2 Nr. 25). Ein digitaler Produktpass trägt das Ergebnis je Einheit samt Metadaten.

Der Pass enthält das verifizierte Ergebnis; die vollständige Studie bleibt dahinter. Die Batterie-FAQ der Kommission bestätigen, dass die Lieferkettendaten hinter einem Fussabdruck nicht alle in den Pass müssen.

Braucht Ihr Produkt schon einen Product Carbon Footprint im Pass?

Ordnen Sie jede Produktlinie ein und tun Sie dann, was die letzte Spalte sagt.

ProduktlinieStatus am 7. Oktober 2026Jetzt tun
Elektrofahrzeugbatterie, LV-Batterie oder wiederaufladbare Industriebatterie über 2 kWhRecht (Batterieverordnung Art. 7), noch nicht anwendbarWerke je Modell erfassen; Werksdaten sammeln; nichts veröffentlichen
ESPR-ProduktgruppeNur wenn ihr delegierter Rechtsakt es verlangt; keiner erlassenSchritte 1–4 für Ihren Bestseller
BauproduktBauPVO Art. 15, ab dem , wo eine harmonisierte technische Spezifikation nach der neuen BauPVO existiertWenn eine Sie erfasst, die Klimaindikatoren jetzt erklären
Waren aus importiertem CBAM-Stahl oder -AluminiumCBAM giltNach der Zusammenfassung des Emissionsberichts des Anlagenbetreibers fragen
Alles, wonach ein Einkäufer oder eine Ausschreibung fragtNur VertragAlle acht Schritte, verifiziert

Wenn die Batteriepässe am starten, ist kein Fussabdruck vorgeschrieben, wie die FAQ der Kommission bestätigen.

Ein ESPR-Rechtsakt kann einen Product Carbon Footprint verlangen, legt die Methode fest und gilt in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten (Art. 7 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i, Art. 8 Buchst. d, Art. 4 Abs. 4). Stahl, vorgesehen für (erwartet), kommt zuerst; laut seiner Sondierung wird die Folgenabschätzung Informationen zum CO2-Fussabdruck, Leistungsklassen und Mindestschwellen prüfen (ESPR-Arbeitsplan).

Jetzt anfangen oder warten?

WennDann
Ein Einkäufer, eine Ausschreibung oder eine Bauspezifikation fragt nach einem WertVollständige Studie jetzt, verifiziert
Für Ihre Produktgruppe wird ein Rechtsakt erwartetSchritte 1–4 jetzt; nichts veröffentlichen
Weder nochMit Sekundärdaten screenen, um Ihre drei grössten Eingangsgrössen zu finden

Nichts davon ist verschwendet: Dasselbe Inventar für den Product Carbon Footprint beantwortet später Ausschreibungen, CBAM-Anfragen und den Pass.

Welcher Methode sollte Ihr Product Carbon Footprint folgen?

EU-Recht stützt sich auf die Methode für den Umweltfussabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF), Empfehlung (EU) 2021/2279: Die ESPR knüpft den «Umweltfussabdruck» an sie, und Anhang II der Batterieverordnung verlangt Übereinstimmung mit PEF und den zugehörigen Produktkategorieregeln (PEFCR, Regelwerke je Produktkategorie).

MethodeStatusEinheit und SystemgrenzeEignung für den Pass
Regeln aus Anhang II der BatterieverordnungRecht, sobald der Methodik-Rechtsakt giltJe kWh über die Nutzungsdauer; Rohstoffe bis Lebensende, ohne NutzungsphaseGesetzliche Methode
PEF mit gültiger PEFCREmpfehlung, unverbindlich, ausser Recht verweist daraufLegt die PEFCR festBeste Eignung
PEF ohne PEFCREbensoSie legen beides fest und begründen esGut
ISO 14067:2018Norm; ISO führt sie als zu überarbeitenSie legen beides fest; vollständig oder teilweise (z. B. Cradle-to-Gate)Mit PEF-kompatiblen Entscheidungen
Graue Emissionen nach CBAMRecht, Verordnung (EU) 2023/956Je Tonne; Herstellungsanlage plus Vorläuferstoffe nach Anhang I, keine anderen Einsatzstoffe, kein TransportNur Eingangsdaten

Entscheidungsregel (unsere, keine rechtliche Rangfolge). Nehmen Sie die erste, die es für Ihr Produkt gibt:

  1. Eine gesetzliche Methode: Anhang II der Batterieverordnung, sobald der Methodik-Rechtsakt erlassen ist, oder die Methode Ihres ESPR-Rechtsakts.
  2. Eine gültige PEFCR aus der Liste der Kommission; andere sind veraltet oder privat. «Apparel and Footwear» ist neu; «Batteries and Accumulators» wird überarbeitet.
  3. Die allgemeine PEF-Methode, nur Klimawandel.
  4. ISO 14067:2018, wenn ein Kunde sie verlangt, mit PEF-kompatiblen Entscheidungen zu Strom, Allokation und Datensätzen.

Halten Sie die Wahl so fest, wie ein Pass sie zeigen würde: «PEF, Empfehlung (EU) 2021/2279; keine PEFCR; Datensätze EF 3.1».

Was sind die acht Schritte, und wer verantwortet sie?

Ein Product Carbon Footprint ist Teamarbeit. Benennen Sie je Schritt eine verantwortliche Person, bevor jemand eine Zahl sammelt.

SchrittErgebnisVerantwortlich
1. Deklarierte EinheitSeite zu Ziel und UntersuchungsrahmenNachhaltigkeitsleitung, Produktmanagement
2. SystemgrenzeDieselbe SeiteNachhaltigkeitsleitung
3. Interne DatenDateninventarControlling, Werks- und Energieleitung
4. LieferantendatenAnfragen, AnnahmeentscheidungenEinkauf
5. Faktoren, StromDatensatzregister, StromnachweiseNachhaltigkeitsleitung, Energieleitung
6. AllokationAllokationsvermerkWerkscontrolling
7. VerifizierungValidierungserklärungNachhaltigkeitsleitung, externe Prüfstelle
8. Pflege, PassÄnderungsprotokoll, FeldsatzProduktdatenverantwortliche

Wenn Sie nicht selbst fertigen, schicken Sie dem Hersteller Ihre Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen und die Anfrage aus Schritt 4 für das ganze Produkt, und verlangen Sie Werksdaten und Verifizierung. Er verantwortet die Schritte 3 und 6; Sie verantworten Feldsatz und Änderungsprotokoll. Siehe DPP für Hersteller ausserhalb der EU.

Schritte 1–2: Wie legen Sie deklarierte Einheit und Systemgrenze fest?

Schreiben Sie eine Seite, bevor Sie Daten sammeln. Eine Prüfstelle misst jede spätere Zahl daran, und ein Product Carbon Footprint ohne Einheit ist nicht vergleichbar.

FeldWas Sie eintragenBeispiel (hypothetischer Stuhl)
ZielWarum es die Studie gibtAusschreibung; künftiger Pass
Deklarierte EinheitWorauf sich ein Ergebnis bezieht; PEF empfiehlt für Zwischenprodukte Masse oder VolumenEin verpackter Stuhl ab Werkstor
ReferenzflussDie Produktmenge, die für eine Einheit nötig istStuhl 12,1 kg, Verpackung 1,95 kg
SystemgrenzeCradle-to-Gate oder Cradle-to-Grave; jede Lebenszyklusphase getrennt ausweisenMaterialien, Eingangstransport, Produktion, Verpackung
AbschneidekriterienWas weggelassen wird, und warumArbeitswege der Beschäftigten, Kantine
Werk und ZeitraumJedes Werk getrennt; 12 Monate, abgestimmt auf die LieferantendatenKaunas; Kalenderjahr 2026
ZielgruppeIntern, Geschäftskunden, Verbraucher, PassGeschäftskunden

Schritt 3: Welche internen Daten braucht ein Product Carbon Footprint?

Die Datenbedarfsmatrix (Data Needs Matrix) von PEF ordnet Prozesse danach, wie viel Einfluss Sie haben. Situation 1: Sie betreiben den Prozess. Situation 2: Ein anderer betreibt ihn, aber Sie kommen an unternehmensspezifische Daten. Situation 3: weder noch. Situation 1 verlangt eigene Primärdaten; das Inventar für einen Product Carbon Footprint beginnt also in Ihren eigenen Systemen.

PositionQuellsystemVerantwortlichSituationAufbewahrter Nachweis
Stücklistenmassen je ModellERP oder PLMProduktentwicklung1; 2 für ZukaufteileStücklistenexport mit Revisionsstand
Strom je ZählerVersorgerrechnungen, UnterzählerEnergieleitung1Monatsrechnungen, Zählerstände
Brennstoffe je EnergieträgerVersorgerrechnungen, TankkartenEnergieleitung1Rechnungen, Zählerprotokolle
Hilfsstoffe (Beschichtungen, Schmierstoffe, Gase)Verbrauch laut ERPWerksleitung1Einkaufs- und Bestandsdaten
Ausschuss und AbfallEntsorger, MESUmwelt- und Arbeitsschutz1Übergabescheine, Wiegescheine
EingangstransportFrachtrechnungenLogistik2Relationen, Entfernungen, Verkehrsträger
Verpackung je EinheitVerpackungsspezifikationVerpackungstechnik1 oder 2Datenblätter mit Massen
ProduktionsmengeMES oder ERPProduktionsplanung1Monatlicher Ausstossbericht

Schritt 4: Wie bekommen Sie Emissionsdaten von Lieferanten?

Stellen Sie jedem Lieferanten in Situation 2 dieselben Fragen im selben Format. Freitext lässt sich nicht verifizieren, und gemischte Einheiten machen einen Product Carbon Footprint unbrauchbar.

FeldWas Sie anfragen
Teil und WerkIhre Teilenummer; herstellendes Werk mit Einrichtungskennung
Zeitraum und WertDie abgedeckten 12 Monate; kg CO2e je deklarierter Einheit
Methode und SystemgrenzePEF (PEFCR und Version) oder ISO 14067:2018; einbezogene Lebenszyklusphasen
StrombasisResidualmix oder vertraglich; entwertete Zertifikate
Datenqualität, AllokationAnteil der Primärdaten oder PEF-Datenqualitätswert (DQR); Methode für Koppelprodukte
KompensationenBestätigung, dass keine abgezogen sind
VerifizierungPrüfstelle, Datum der Erklärung, Gültigkeit

Anfragetext zum Kopieren:

Betreff: Daten zum CO2-Fussabdruck für [Teilenummer], Antwort bis [Datum]

Bitte füllen Sie die beigefügte Vorlage je Teil und Werk für 2026 aus und legen Sie für CBAM-Waren die Zusammenfassung des CBAM-Emissionsberichts und den Prüfbericht bei. Wenn Sie bis [Datum] keinen Wert liefern können, teilen Sie uns das mit; wir verwenden dann einen gekennzeichneten Datensatz. Ohne Antwort hakt [Einkaufsleitung] nach, und der nächste Vertrag enthält eine Datenklausel.

Klauseln und Eskalation: siehe DPP-Daten von Lieferanten einholen.

Für CBAM-Waren fragen Sie zusätzlich, ob die Werte tatsächliche Werte oder Standardwerte sind, und nach dem Berichtszeitraum (2026 für Einfuhren aus 2026; Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547, Artikel 7). Anlagenbetreiber verfassen den Bericht auf Englisch mit einer Zusammenfassung (Artikel 10) und dürfen nur die Zusammenfassung weitergeben (Erwägungsgrund 17).

Sind Sie CBAM-Anmelder? Ab mehr als 50 Tonnen CBAM-Einfuhren im Jahr gelten alle CBAM-Pflichten (Art. 2a CBAM), darunter eine Erklärung für 2026, fällig bis zum . Diese Daten sammeln Sie dafür ohnehin; nutzen Sie sie doppelt.

Was ein CBAM-Wert auslässt: alles jenseits der Herstellungsanlage und der Vorläuferstoffe nach Anhang I aus nicht befreiten Drittländern (Anhang IV Nummer 3). Eisen, Stahl und Aluminium zählen nur direkte Emissionen (Anhang II); bei Primäraluminium fehlt also der Strom der Hütte.

Schneiden, Schweissen und Veredeln von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen liegen ausserhalb (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547, Anhang II), Transport zählt nie, und Standardwerte enthalten einen Aufschlag (Anhang IV Nummer 4.1). Für Stahl baut der Leitfaden zum digitalen Produktpass für Stahl eine CO2-Brücke ausgehend vom CBAM-Wert.

Annahmematrix: was jede Lieferantenantwort für Ihren Product Carbon Footprint bedeutet.

AntwortEntscheidungDatenqualitätskennzeichen
Verifizierter PEF-Wert, passende SystemgrenzeAnnehmenPrimär, verifiziert
ISO-14067-Wert; Strom erfüllt die Mindestkriterien von PEF nichtNeuberechnung mit Residualmix anfordern oder einen Datensatz nutzenAngepasst oder sekundär
Nicht verifizierter WertAnnehmen; seinen Anteil am Ergebnis festhaltenPrimär, nicht verifiziert
Verifizierter tatsächlicher CBAM-WertAndere Einsatzstoffe, Transport und bei Stahl und Aluminium den Strom ergänzenPrimär, teilweise
CBAM-StandardwertNutzen; dieselben Lücken ergänzenSekundär, konservativ
Keine verwertbare Antwort bis zur FristDatensatz nutzen (Schritt 5); Termin für erneute Anfrage setzenSekundär, Lücke

Schritt 5: Welche Emissionsfaktoren und Datenbanken dürfen Sie nutzen?

Sekundärdaten füllen Situation 3 und jede Lieferantenlücke in einem Product Carbon Footprint. Nutzen Sie EF-konforme Datensätze (nach PEF-Regeln erstellte Sekundärdaten) über das Life Cycle Data Network der Kommission: jetzt EF 3.1, EF 4.0 folgt (erwartet).

Gibt es weder eine gültige PEFCR noch einen EF-konformen Datensatz, erlaubt eine Leitlinie der Kommission vom Juli 2026 ILCD-EL-Datensätze (International Reference Life Cycle Data System Entry Level, eine niedrigere Stufe), möglichst aus einer einzigen Datenbank; andernfalls lassen Sie den Prozess weg und dokumentieren das.

Machen nicht EF-konforme Daten mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl aus (bei PEF die gewichtete Summe aller Wirkungskategorien), gilt die Studie nur noch mit dem wörtlich übernommenen Haftungsausschluss der Kommission als EF-konform. Eine reine Klimastudie hat keine Gesamtpunktzahl: Vereinbaren Sie den Test mit Ihrer Prüfstelle.

Spalten des Datensatzregisters: Prozess · Datensatz und Datenbank · Version · EF-konform, ILCD-EL oder Lücke · Anteil am Ergebnis (für den 10-%-Test).

Strom ist die Eingangsgrösse, über die am meisten gestritten wird; PEF legt daher eine Reihenfolge fest:

ReihenfolgeOptionNur nutzen, wennAufzubewahrender Nachweis
aLieferantenspezifisches Stromprodukt100-%-Nachverfolgungssystem, oder die Instrumente erfüllen die Mindestkriterien von PEFVertrag; für Werk und Zeitraum entwertete Herkunftsnachweise
bLieferantenspezifischer GesamtmixDie Instrumente erfüllen die KriterienOffenlegung des Lieferanten, Zertifikate
cLänderspezifischer Residualmixa und b scheiternDatensatz und Version
dEU- oder regionaler ResidualmixLetzte OptionDatensatz und Version

Bewahren Sie Vertragsnachweise auch dann auf, wenn Sie den Residualmix modellieren: Nach Erwägungsgrund 23 ESPR sollen künftige Methoden Stromabnahmeverträge (PPA), Herkunftsnachweise und Eigenerzeugung berücksichtigen.

Schritt 6: Wie teilen Sie die Emissionen eines gemeinsam genutzten Werks auf?

Jeder Product Carbon Footprint aus einem gemeinsam genutzten Werk hängt davon ab, wie Sie dessen Energie aufteilen. Die Reihenfolge nach PEF: das System unterteilen oder erweitern (die Linie mit einem Unterzähler versehen); sonst nach einer physikalischen Beziehung allokieren (Masse, beschichtete Fläche, Maschinenstunden); erst dann nach einer anderen Beziehung, etwa dem wirtschaftlichen Wert.

Die Regeln für Strom und Transport gehen vor, und ein Modell, das in zwei Werken gefertigt wird, erhält einen nach Produktionsmenge gewichteten Strommix.

Allokationsvermerk: je gemeinsam genutzter Eingangsgrösse Gesamtmenge, Ebene, Schlüssel und Werte, Ergebnis je Einheit und warum eine höhere Ebene nicht möglich war.

Schritt 7: Wer verifiziert einen Product Carbon Footprint, bevor er in den Pass kommt?

Nach PEF ist die Verifizierung Pflicht, sobald ein Teil der Studie extern genutzt wird, und ein Pass ist extern. Lassen Sie den Wert verifizieren, bevor er einen Pass oder ein Kundendokument erreicht.

RegelwerkWer verifiziertAufzubewahrendes DokumentGültigkeit
PEF-StudieUnabhängige externe PrüfstellePrüfbericht, Validierungserklärung≤3 Jahre; Überwachung, jährlich empfohlen
Batterieverordnung Art. 7, sobald anwendbarNotifizierte Stelle, über Modul D1 (Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess) oder G (Einzelüberprüfung)Technische Unterlagen (Anhang VIII)Legt der ausstehende Methodik-Rechtsakt fest
Tatsächliche CBAM-WerteNach Art. 18 CBAM akkreditierter PrüferPrüfbericht und Zusammenfassung des LieferantenEin Berichtszeitraum (Kalenderjahr)

Wo EU-Vorschriften eine eigene Verifizierung festlegen, gehen sie nach PEF vor. Tragen Sie Ablauf und Überwachung zusammen mit Ihren Passaktualisierungen in den Kalender ein.

Verifizierungspaket: Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen, Inventar mit Nachweisen, Lieferantenantworten mit Annahmeentscheidungen, Datensatzregister, Stromnachweise, Allokationsvermerk, Entwurf des Feldsatzes.

Schritt 8: Wie halten Sie den Wert aktuell und zeigen ihn im Pass?

Passdaten müssen «richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand» sein (Art. 9 Abs. 1 ESPR); ein Product Carbon Footprint braucht also eine Aktualisierungsroutine. PEF verlangt eine Aktualisierung, wenn sich ein kommuniziertes Ergebnis um mehr als 10 % verschlechtert, das Batterierecht eine Neuberechnung, wenn sich Stückliste oder Energiemix ändern.

Auslöser für eine Neuberechnung: Stückliste; Energiemix oder Stromvertrag; neues Werk, neuer Lieferant oder neues Lieferland; Verpackung, Logistik oder Technologie; neuer Datensatz, neue PEFCR oder neue Methode.

Spalten des Änderungsprotokolls: Datum · Auslöser · Feld · alter → neuer Wert · neu verifiziert · Pass aktualisiert.

Empfohlener Feldsatz (gesetzlich festgelegt ist nur der Inhalt der Batterieerklärung nach Art. 7 Abs. 1, und der gilt noch nicht):

PassfeldZugang
Wert, Einheit und deklarierte EinheitÖffentlich
Systemgrenze, aufgeteilt nach LebenszyklusphasenÖffentlich
Methode und Version (PEF, PEFCR oder «keine», Datensätze)Öffentlich
Werk (Einrichtungskennung) und BezugszeitraumÖffentlich
DatenqualitätsindikatorÖffentlich oder eingeschränkt
Verifizierungsreferenz und AblaufdatumÖffentlich
Link auf eine öffentliche Fassung der StudieÖffentlich
Werttyp: jetzt deklarierter Wert; ein Feld für eine Klasse reservierenÖffentlich
Kompensationen, falls vorhandenEigenes Feld, nie verrechnet

Lieferantenwerte, Inventar und Allokationsvermerk bleiben in der Studie zum Product Carbon Footprint. Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgasauswirkungen auf Grundlage von Kompensationen sind nach der Richtlinie (EU) 2024/825 verboten; siehe Umweltaussagen belegen.

Praxisbeispiel: ein hypothetischer Bürostuhlhersteller in Kaunas

Nehmen wir einen hypothetischen Bürostuhlhersteller in Kaunas: ein Werk, 42.000 Drehstühle Modell A und 18.000 Besucherstühle Modell B im Jahr und eine Ausschreibung, die einen verifizierten Product Carbon Footprint je Stuhl verlangt. Die Zahlen dienen der Veranschaulichung.

  1. Einordnen. Für Möbel ist ein ESPR-Rechtsakt für (erwartet) vorgesehen; die Anfrage ist also kundengetrieben. Die Fusskreuze von Modell A brauchen 130,2 t importiertes Aluminiumprofil im Jahr (KN 7604), mehr als 50 Tonnen: Das Unternehmen muss zugelassener CBAM-Anmelder sein und braucht die verifizierten Daten des Strangpresswerks ohnehin.
  2. Methode und Rahmen. Allgemeine PEF-Methode (keine PEFCR), nur Klimawandel, EF 3.1; ein verpackter Stuhl Modell A, Cradle-to-Gate, 2026.
  3. Inventar. Modell A: ein Aluminiumfusskreuz von 2,6 kg, gefräst aus 3,1 kg Profil, 3,4 kg Stahlrohr, 2,1 kg PA6, 1,6 kg Schaumstoff, 0,5 kg Stoff, 1,9 kg Gasfeder und Mechanik. Modell B: 2,2 kg Rohr. Werk: 1.850 MWh Strom, 2.400 MWh Gas.
  4. Lieferanten. Rohrhersteller: verifizierter PEF-Wert, angenommen. Schaumstoff: nicht verifizierter ISO-14067-Wert, angenommen und gekennzeichnet. Der PA6-Spritzgiesser lehnt ab: EF-konformer Datensatz, erneute Anfrage am 31. März 2027. Zusammenfassung des Strangpresswerks ausstehend: CBAM-Standardwert, dazu Hüttenstrom, Veredelung und Transport aus Datensätzen.
  5. Allokation. Rohrzelle (450 MWh) nach verarbeitetem Stahl; Beschichtungsanlage (500 MWh Strom, 1.700 MWh Gas) nach beschichteter Fläche, 0,9 gegenüber 0,6 m²; Montage und Gebäude (900 und 700 MWh) nach Montageminuten, 22 gegenüber 15. Modell A trägt 34,2 kWh Strom und 44,4 kWh Gas je Stuhl, Modell B 22,9 und 29,8.
  6. Strom. Ein als grün verkaufter Tarif, aber keine für das Werk entwerteten Herkunftsnachweise: litauischer Residualmix.
  7. Verifizieren und veröffentlichen. Eine Validierungserklärung für höchstens drei Jahre, jährliche Überwachung. Der Wert geht in die Ausschreibung und in einen Pass, falls der Möbel-Rechtsakt nach seiner Annahme einen Fussabdruck verlangt.

Passeintrag für Modell A: «[X] kg CO2e je verpacktem Stuhl · Cradle-to-Gate, nach Phasen · PEF, keine PEFCR, EF 3.1 · Werk Kaunas [Einrichtungskennung], 2026 · [Datenqualität] · verifiziert, gültig bis [Datum]».

Gegenszenarien. Rechnen Sie einen Aluminiumwert je Tonne auf das Fusskreuz von 2,6 kg statt auf die 3,1 kg eingekauftes Profil (109,2 t gegenüber 130,2 t), liegt diese Zeile des Product Carbon Footprints um 16 % zu niedrig; die Massenbilanz geht nicht auf.

Nehmen Sie den grünen Tarif beim Wort, verschwinden 34,2 kWh Netzstrom je Stuhl Modell A, bis die Prüfstelle den Residualmix verlangt. Teilen Sie die Energie gleichmässig auf, 30,8 kWh Strom und 40,0 kWh Gas je Stuhl, fällt Modell A um etwa 10 % zu niedrig aus und Modell B um etwa 35 % zu hoch.

Wann braucht ein Product Carbon Footprint andere Eingangsdaten?

Sie haben eine ISO-14067-Studie oder eine Umweltproduktdeklaration (EPD). Übernehmen Sie Inventar, Lieferantenantworten und Allokation; prüfen Sie Strom, Allokation und Datensätze gegen Ihre angegebene Methode und lassen Sie dann den neuen Product Carbon Footprint verifizieren.

Viele Varianten eines Modells. Nutzen Sie einen gemeinsamen Wert nur, wo Stückliste und Prozesse innerhalb Ihrer Toleranz übereinstimmen; dokumentieren Sie die Regel.

Ein Kunde will ISO 14067 oder das GHG Protocol. Weisen Sie aus demselben Inventar ein zweites, gekennzeichnetes Ergebnis aus, nie im selben Passfeld.

Ein Lieferant oder ein Land wechselt im laufenden Jahr. Das ist ein Auslöser: Gewichten Sie das Jahr nach Menge und verifizieren Sie neu, wenn sich das Ergebnis um mehr als 10 % verschlechtert.

Recycelte und biobasierte Einsatzstoffe. Ein unternehmensspezifischer Rezyklatanteil (R1 nach PEF) braucht Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette; sonst nutzen Sie den Standardwert aus Anhang II von PEF oder 0 %, wo es keinen gibt. PEF weist biogene Emissionen getrennt aus und gibt keine Gutschrift für Kohlenstoffspeicherung.

Batterien sind strenger (siehe unseren Leitfaden zum CO2-Fussabdruck von Batterien):

  • Ein Wert je Modell und Werk, mit werksspezifischen Daten für Zellmaterialien wie Anode und Kathode.
  • Die gesetzliche Systemgrenze umfasst auch Distribution und Lebensende; teilen Sie nach Phasen auf, wie es Art. 7 Abs. 1 Buchst. e verlangen wird, sobald er gilt.
  • Die einzige Entwurfsmethode nutzt den nationalen durchschnittlichen Strommix, ohne grüne Tarife, Stromabnahmeverträge oder Herkunftsnachweise.
  • Eine Batterie, die nach dem Inverkehrbringen wiederaufgearbeitet oder umgenutzt wurde, fällt nicht unter Art. 7 Abs. 1–3 (Art. 7 Abs. 5): Bewahren Sie einen Nachweis dieses Datums auf.

Welche Regeln zum Product Carbon Footprint können sich noch ändern?

Feststehend, im Gesetz: die Begriffsbestimmungen der ESPR, ihr Artikel 7 und Anhang I; Artikel 7 und Anhang II der Batterieverordnung; CBAM; Richtlinie (EU) 2024/825; Artikel 15 BauPVO. PEF ist eine unverbindliche Empfehlung, aber die Referenz, auf die das EU-Recht zum Fussabdruck verweist.

Offener PunktWas sich ändertWas Sie dann tun
Methodik- und Format-Rechtsakte für Batterien (der Rechtsakt für Elektrofahrzeugbatterien hat seine gesetzliche Frist überschritten)Methode, Stromregel, VerifizierungStrom neu modellieren; mit einer notifizierten Stelle neu verifizieren
Ihr ESPR-Rechtsakt für die Produktgruppe, Stahl zuerstOb ein Fussabdruck verlangt wird, seine Methode, etwaige KlassenIhren Feldsatz dem Rechtsakt zuordnen
Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act, COM(2026) 100Schlägt Stahlklassen vor, die Kreislaufwirtschaft belohnenEin Klassenfeld reservieren; noch bindet nichts
EF-4.0-DatensätzeHintergrunddatenNeu berechnen; Auslöser protokollieren
Revision von ISO 14067; gemeinsame Norm von ISO und GHG ProtocolMethoden für KundenberichteMethodenentscheidungen erneut prüfen

Die Definition des Product Carbon Footprints und sein Platz im Pass stehen fest, und das EU-Recht stützt sich auf PEF; Daten und Stromregeln stehen nicht fest. Halten Sie Methoden- und Stromfelder versioniert.

Wie starten Sie einen Product Carbon Footprint in 90 Tagen?

Diese Woche: jede Produktlinie einordnen; die PEFCR-Liste prüfen und Ihre Methode festhalten; die Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen für Ihren Bestseller schreiben.

Diesen Monat: das Dateninventar füllen; die Lieferantenanfrage verschicken; Einfuhren gegen die CBAM-Schwelle von 50 Tonnen prüfen; Stromnachweise ablegen oder auf den Residualmix wechseln; den Allokationsvermerk schreiben.

Innerhalb von 90 Tagen: die Antworten durch die Annahmematrix laufen lassen; das Datensatzregister füllen; Aussagen gegen die Richtlinie (EU) 2024/825 prüfen; einer Prüfstelle das Verifizierungspaket übergeben; Auslöser, Änderungsprotokoll und den Entwurf des Feldsatzes für den Product Carbon Footprint festlegen.

Testen Sie dann mit dem kostenlosen QR-Generator für GS1 Digital Link, wie ein Produkt mit seinen Daten verknüpft wird: ohne Anmeldung, und er läuft in Ihrem Browser. Passmith bietet ausserdem einen kostenlosen Tarif.

Weiterführend: CO2-Fussabdruck von Batterien · Umsetzung des digitalen Produktpasses · DPP-Daten von Lieferanten einholen · ESPR-Arbeitsplan

Häufige Fragen

Ist ein Product Carbon Footprint im digitalen Produktpass Pflicht?
Für die meisten Produkte noch nicht. Kein delegierter ESPR-Rechtsakt für eine Produktgruppe ist erlassen, also braucht heute kein ESPR-Pass einen Fussabdruck; jeder Rechtsakt wird das selbst entscheiden. Artikel 7 der Batterieverordnung ist Gesetz, aber noch nicht anwendbar, weil die Rechtsakte zu Methodik und Format fehlen. Bauprodukte erklären Klimaindikatoren nur, wo harmonisierte technische Spezifikationen nach der neuen BauPVO existieren. Bauen Sie die Berechnung jetzt auf und schalten Sie sie frei, wenn Ihr Rechtsakt gilt.
ISO 14067 oder PEF: Was sollten wir nutzen?
Nutzen Sie PEF, wo Sie können. Wir empfehlen diese Reihenfolge: die gesetzliche Methode, falls Ihr Produkt eine hat, dann eine gültige PEFCR der Kommission, dann die allgemeine PEF-Methode, dann ISO 14067:2018 mit PEF-kompatiblen Entscheidungen. EU-Recht verweist auf PEF: Die ESPR knüpft den Umweltfussabdruck daran, und Anhang II der Batterieverordnung verlangt, dass die Batteriemethode PEF entspricht. ISO selbst führt ISO 14067:2018 als zu überarbeitende Norm.
Dürfen wir die CBAM-Emissionsdaten unseres Lieferanten nutzen?
Ja, als Eingangsdaten, aber nicht als Fussabdruck. Ein CBAM-Wert umfasst die Herstellungsanlage plus CBAM-gelistete Vorläuferstoffe aus nicht befreiten Drittländern, zählt bei Eisen, Stahl und Aluminium nur direkte Emissionen und lässt Transport und andere Einsatzstoffe aus. Fordern Sie die Zusammenfassung des Emissionsberichts des Anlagenbetreibers und den Prüfbericht an, prüfen Sie, ob tatsächliche Werte oder Standardwerte vorliegen, und ergänzen Sie die Lücken mit Sekundärdaten. Behandeln Sie Standardwerte als konservativ.
Wie lange ist ein verifizierter Product Carbon Footprint gültig?
Nach PEF bis zu drei Jahre. Die Validierungserklärung gilt höchstens drei Jahre ab Ausstellung, und Unternehmen und Prüfstelle vereinbaren eine anschliessende Überwachung, empfohlen einmal jährlich. Sie müssen die Studie früher aktualisieren, wenn sich ein kommuniziertes Ergebnis gegenüber den verifizierten Daten um mehr als 10 % verschlechtert. Fussabdrücke von Batterien folgen den Verifizierungsregeln ihres noch ausstehenden Methodik-Rechtsakts.
Darf der Pass sagen, unser Produkt sei klimaneutral?
Nicht auf Grundlage von Kompensationen. Nach der Richtlinie (EU) 2024/825, die die Mitgliedstaaten inzwischen anwenden, ist die auf Kompensationen gestützte Aussage, ein Produkt habe hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, unter allen Umständen verboten. Kompensationen bleiben auch aus dem Fussabdruckwert heraus: Batterierecht und PEF verlangen beide, sie gegebenenfalls getrennt auszuweisen. Stützen Sie jede Aussage auf das verifizierte Lebenszyklusergebnis.
Können wir eine bestehende ISO-14067-Studie oder EPD wiederverwenden?
Teilweise. Inventar, Lieferantenantworten und Allokation lassen sich übernehmen, das Ergebnis nicht automatisch. Prüfen Sie Strombasis, Allokation und Datensätze gegen die Methode, die Sie angeben werden, rechnen Sie neu, wo sie abweichen, und lassen Sie den neuen Wert verifizieren, bevor er in einen Pass oder eine Ausschreibung geht. Nennt der Rechtsakt für Ihr Produkt eine Methode, entscheidet diese. Bewahren Sie die alte Studie als Beleg für die Herkunft der Zahlen auf.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Art. 2 Nr. 24–25, Art. 4 Abs. 4, Art. 7, Art. 8 Buchst. d, Art. 9 Abs. 1, Anhang I, Erwägungsgrund 23 — EUR-Lex — 2026-10-07
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission zu Ausnahmen vom Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte — EUR-Lex — 2026-10-07
  3. Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 7, 17, Anhang II, Anhang VIII, Anhang XIII, konsolidierte Fassung vom 13. August 2026 — EUR-Lex — 2026-10-07
  4. Europäische Kommission — «Ihre Meinung zählt»: Methodik für den CO2-Fussabdruck von Elektrofahrzeugbatterien (Initiative 13877) — 2026-10-07
  5. Europäische Kommission — Entwurf einer delegierten Verordnung zur Methodik für den CO2-Fussabdruck von Elektrofahrzeugbatterien, Ares(2024)3131389 (Entwurf, nicht erlassen) — 2026-10-07
  6. Europäische Kommission — EU-FAQ zum digitalen Produktpass für Batterien (September 2026), Q7.2, Q7.3 — 2026-10-07
  7. Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission (PEF-Methode), Anhang I Abschnitte 3.2, 4.4.2, 4.4.8, 4.5, 4.6.5.4, 8 — EUR-Lex — 2026-10-07
  8. Europäische Kommission (GD ENV, Green Forum) — Übergangsleitlinie zur begrenzten Verfügbarkeit EF-konformer Datensätze (14. Juli 2026) — 2026-10-07
  9. Europäische Kommission (Green Forum) — Daten für die Environmental-Footprint-Methoden (Versionen der EF-Datensätze) — 2026-10-07
  10. Europäische Kommission (Green Forum) — PEF-Methode und Liste der PEFCR — 2026-10-07
  11. ISO 14067:2018 Treibhausgase — Carbon Footprint von Produkten — 2026-10-07
  12. GHG Protocol — Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard — 2026-10-07
  13. Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM), Art. 2a, 3 Nr. 22, Art. 6, 7, 8, 36, Anhänge I, II, IV, VII, konsolidierte Fassung vom 20. Oktober 2025 — EUR-Lex — 2026-10-07
  14. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 der Kommission zu den Methoden für die Berechnung grauer Emissionen (CBAM), Art. 7, 10, Anhang II, Erwägungsgrund 17 — EUR-Lex — 2026-10-07
  15. Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauprodukteverordnung), Art. 15, Art. 22 Abs. 7, Art. 76 Abs. 2 — EUR-Lex — 2026-10-07
  16. Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, Art. 4 Abs. 1 und Anhang — EUR-Lex — 2026-10-07
  17. Europäische Kommission — Sondierung: Ökodesign-Anforderungen an Eisen- und Stahlerzeugnisse, Ares(2026)5076198 (Initiative 17672) — 2026-10-07
  18. Vorschlag COM(2026) 100 für einen Industrial Accelerator Act, Erwägungsgrund 22 — EUR-Lex — 2026-10-07
Plattform für digitale Produktpässe

Aufgebaut auf GS1 Digital Link und EN 18216, 18219–18223, aus Büros in den Niederlanden, der Türkei und Aserbaidschan.

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