Ein Product Carbon Footprint (PCF), der in einen Digitalen Produktpass (DPP) passt, ist ein verifizierter Wert je deklarierter Einheit, mit Angabe von Methode, Systemgrenze und Datenquellen. Im Oktober 2026 braucht noch kein ESPR-Produkt einen solchen Wert, und der CO2-Fussabdruck für Batterien nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/1542 ist Gesetz, aber noch nicht anwendbar.
Einkäufer und Ausschreibungen fragen schon heute danach. Bauen Sie die Berechnung also jetzt auf und schalten Sie sie frei, wenn Ihr Rechtsakt kommt. Der Leitfaden richtet sich an Marken und Importeure, die Waren in der EU in Verkehr bringen und die Rechtspflicht tragen, sowie an Hersteller, die das selbst tun. Neu im Thema? Lesen Sie zuerst, was ein digitaler Produktpass ist.
Was ist ein Product Carbon Footprint im digitalen Produktpass?
Ein Product Carbon Footprint ist die Summe der Treibhausgasemissionen und -entnahmen in einem Produktsystem, angegeben als CO2-Äquivalente und beruhend auf einer Lebenszyklusanalyse mit «Klimawandel» als einziger Wirkungskategorie; die ESPR nennt ihn «CO2-Fussabdruck» (Verordnung (EU) 2024/1781, Art. 2 Nr. 25). Ein digitaler Produktpass trägt das Ergebnis je Einheit samt Metadaten.
Der Pass enthält das verifizierte Ergebnis; die vollständige Studie bleibt dahinter. Die Batterie-FAQ der Kommission bestätigen, dass die Lieferkettendaten hinter einem Fussabdruck nicht alle in den Pass müssen.
Braucht Ihr Produkt schon einen Product Carbon Footprint im Pass?
Ordnen Sie jede Produktlinie ein und tun Sie dann, was die letzte Spalte sagt.
| Produktlinie | Status am 7. Oktober 2026 | Jetzt tun |
|---|---|---|
| Elektrofahrzeugbatterie, LV-Batterie oder wiederaufladbare Industriebatterie über 2 kWh | Recht (Batterieverordnung Art. 7), noch nicht anwendbar | Werke je Modell erfassen; Werksdaten sammeln; nichts veröffentlichen |
| ESPR-Produktgruppe | Nur wenn ihr delegierter Rechtsakt es verlangt; keiner erlassen | Schritte 1–4 für Ihren Bestseller |
| Bauprodukt | BauPVO Art. 15, ab dem , wo eine harmonisierte technische Spezifikation nach der neuen BauPVO existiert | Wenn eine Sie erfasst, die Klimaindikatoren jetzt erklären |
| Waren aus importiertem CBAM-Stahl oder -Aluminium | CBAM gilt | Nach der Zusammenfassung des Emissionsberichts des Anlagenbetreibers fragen |
| Alles, wonach ein Einkäufer oder eine Ausschreibung fragt | Nur Vertrag | Alle acht Schritte, verifiziert |
Wenn die Batteriepässe am starten, ist kein Fussabdruck vorgeschrieben, wie die FAQ der Kommission bestätigen.
Ein ESPR-Rechtsakt kann einen Product Carbon Footprint verlangen, legt die Methode fest und gilt in der Regel frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten (Art. 7 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i, Art. 8 Buchst. d, Art. 4 Abs. 4). Stahl, vorgesehen für (erwartet), kommt zuerst; laut seiner Sondierung wird die Folgenabschätzung Informationen zum CO2-Fussabdruck, Leistungsklassen und Mindestschwellen prüfen (ESPR-Arbeitsplan).
Jetzt anfangen oder warten?
| Wenn | Dann |
|---|---|
| Ein Einkäufer, eine Ausschreibung oder eine Bauspezifikation fragt nach einem Wert | Vollständige Studie jetzt, verifiziert |
| Für Ihre Produktgruppe wird ein Rechtsakt erwartet | Schritte 1–4 jetzt; nichts veröffentlichen |
| Weder noch | Mit Sekundärdaten screenen, um Ihre drei grössten Eingangsgrössen zu finden |
Nichts davon ist verschwendet: Dasselbe Inventar für den Product Carbon Footprint beantwortet später Ausschreibungen, CBAM-Anfragen und den Pass.
Welcher Methode sollte Ihr Product Carbon Footprint folgen?
EU-Recht stützt sich auf die Methode für den Umweltfussabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF), Empfehlung (EU) 2021/2279: Die ESPR knüpft den «Umweltfussabdruck» an sie, und Anhang II der Batterieverordnung verlangt Übereinstimmung mit PEF und den zugehörigen Produktkategorieregeln (PEFCR, Regelwerke je Produktkategorie).
| Methode | Status | Einheit und Systemgrenze | Eignung für den Pass |
|---|---|---|---|
| Regeln aus Anhang II der Batterieverordnung | Recht, sobald der Methodik-Rechtsakt gilt | Je kWh über die Nutzungsdauer; Rohstoffe bis Lebensende, ohne Nutzungsphase | Gesetzliche Methode |
| PEF mit gültiger PEFCR | Empfehlung, unverbindlich, ausser Recht verweist darauf | Legt die PEFCR fest | Beste Eignung |
| PEF ohne PEFCR | Ebenso | Sie legen beides fest und begründen es | Gut |
| ISO 14067:2018 | Norm; ISO führt sie als zu überarbeiten | Sie legen beides fest; vollständig oder teilweise (z. B. Cradle-to-Gate) | Mit PEF-kompatiblen Entscheidungen |
| Graue Emissionen nach CBAM | Recht, Verordnung (EU) 2023/956 | Je Tonne; Herstellungsanlage plus Vorläuferstoffe nach Anhang I, keine anderen Einsatzstoffe, kein Transport | Nur Eingangsdaten |
Entscheidungsregel (unsere, keine rechtliche Rangfolge). Nehmen Sie die erste, die es für Ihr Produkt gibt:
- Eine gesetzliche Methode: Anhang II der Batterieverordnung, sobald der Methodik-Rechtsakt erlassen ist, oder die Methode Ihres ESPR-Rechtsakts.
- Eine gültige PEFCR aus der Liste der Kommission; andere sind veraltet oder privat. «Apparel and Footwear» ist neu; «Batteries and Accumulators» wird überarbeitet.
- Die allgemeine PEF-Methode, nur Klimawandel.
- ISO 14067:2018, wenn ein Kunde sie verlangt, mit PEF-kompatiblen Entscheidungen zu Strom, Allokation und Datensätzen.
Halten Sie die Wahl so fest, wie ein Pass sie zeigen würde: «PEF, Empfehlung (EU) 2021/2279; keine PEFCR; Datensätze EF 3.1».
Was sind die acht Schritte, und wer verantwortet sie?
Ein Product Carbon Footprint ist Teamarbeit. Benennen Sie je Schritt eine verantwortliche Person, bevor jemand eine Zahl sammelt.
| Schritt | Ergebnis | Verantwortlich |
|---|---|---|
| 1. Deklarierte Einheit | Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen | Nachhaltigkeitsleitung, Produktmanagement |
| 2. Systemgrenze | Dieselbe Seite | Nachhaltigkeitsleitung |
| 3. Interne Daten | Dateninventar | Controlling, Werks- und Energieleitung |
| 4. Lieferantendaten | Anfragen, Annahmeentscheidungen | Einkauf |
| 5. Faktoren, Strom | Datensatzregister, Stromnachweise | Nachhaltigkeitsleitung, Energieleitung |
| 6. Allokation | Allokationsvermerk | Werkscontrolling |
| 7. Verifizierung | Validierungserklärung | Nachhaltigkeitsleitung, externe Prüfstelle |
| 8. Pflege, Pass | Änderungsprotokoll, Feldsatz | Produktdatenverantwortliche |
Wenn Sie nicht selbst fertigen, schicken Sie dem Hersteller Ihre Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen und die Anfrage aus Schritt 4 für das ganze Produkt, und verlangen Sie Werksdaten und Verifizierung. Er verantwortet die Schritte 3 und 6; Sie verantworten Feldsatz und Änderungsprotokoll. Siehe DPP für Hersteller ausserhalb der EU.
Schritte 1–2: Wie legen Sie deklarierte Einheit und Systemgrenze fest?
Schreiben Sie eine Seite, bevor Sie Daten sammeln. Eine Prüfstelle misst jede spätere Zahl daran, und ein Product Carbon Footprint ohne Einheit ist nicht vergleichbar.
| Feld | Was Sie eintragen | Beispiel (hypothetischer Stuhl) |
|---|---|---|
| Ziel | Warum es die Studie gibt | Ausschreibung; künftiger Pass |
| Deklarierte Einheit | Worauf sich ein Ergebnis bezieht; PEF empfiehlt für Zwischenprodukte Masse oder Volumen | Ein verpackter Stuhl ab Werkstor |
| Referenzfluss | Die Produktmenge, die für eine Einheit nötig ist | Stuhl 12,1 kg, Verpackung 1,95 kg |
| Systemgrenze | Cradle-to-Gate oder Cradle-to-Grave; jede Lebenszyklusphase getrennt ausweisen | Materialien, Eingangstransport, Produktion, Verpackung |
| Abschneidekriterien | Was weggelassen wird, und warum | Arbeitswege der Beschäftigten, Kantine |
| Werk und Zeitraum | Jedes Werk getrennt; 12 Monate, abgestimmt auf die Lieferantendaten | Kaunas; Kalenderjahr 2026 |
| Zielgruppe | Intern, Geschäftskunden, Verbraucher, Pass | Geschäftskunden |
Schritt 3: Welche internen Daten braucht ein Product Carbon Footprint?
Die Datenbedarfsmatrix (Data Needs Matrix) von PEF ordnet Prozesse danach, wie viel Einfluss Sie haben. Situation 1: Sie betreiben den Prozess. Situation 2: Ein anderer betreibt ihn, aber Sie kommen an unternehmensspezifische Daten. Situation 3: weder noch. Situation 1 verlangt eigene Primärdaten; das Inventar für einen Product Carbon Footprint beginnt also in Ihren eigenen Systemen.
| Position | Quellsystem | Verantwortlich | Situation | Aufbewahrter Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Stücklistenmassen je Modell | ERP oder PLM | Produktentwicklung | 1; 2 für Zukaufteile | Stücklistenexport mit Revisionsstand |
| Strom je Zähler | Versorgerrechnungen, Unterzähler | Energieleitung | 1 | Monatsrechnungen, Zählerstände |
| Brennstoffe je Energieträger | Versorgerrechnungen, Tankkarten | Energieleitung | 1 | Rechnungen, Zählerprotokolle |
| Hilfsstoffe (Beschichtungen, Schmierstoffe, Gase) | Verbrauch laut ERP | Werksleitung | 1 | Einkaufs- und Bestandsdaten |
| Ausschuss und Abfall | Entsorger, MES | Umwelt- und Arbeitsschutz | 1 | Übergabescheine, Wiegescheine |
| Eingangstransport | Frachtrechnungen | Logistik | 2 | Relationen, Entfernungen, Verkehrsträger |
| Verpackung je Einheit | Verpackungsspezifikation | Verpackungstechnik | 1 oder 2 | Datenblätter mit Massen |
| Produktionsmenge | MES oder ERP | Produktionsplanung | 1 | Monatlicher Ausstossbericht |
Schritt 4: Wie bekommen Sie Emissionsdaten von Lieferanten?
Stellen Sie jedem Lieferanten in Situation 2 dieselben Fragen im selben Format. Freitext lässt sich nicht verifizieren, und gemischte Einheiten machen einen Product Carbon Footprint unbrauchbar.
| Feld | Was Sie anfragen |
|---|---|
| Teil und Werk | Ihre Teilenummer; herstellendes Werk mit Einrichtungskennung |
| Zeitraum und Wert | Die abgedeckten 12 Monate; kg CO2e je deklarierter Einheit |
| Methode und Systemgrenze | PEF (PEFCR und Version) oder ISO 14067:2018; einbezogene Lebenszyklusphasen |
| Strombasis | Residualmix oder vertraglich; entwertete Zertifikate |
| Datenqualität, Allokation | Anteil der Primärdaten oder PEF-Datenqualitätswert (DQR); Methode für Koppelprodukte |
| Kompensationen | Bestätigung, dass keine abgezogen sind |
| Verifizierung | Prüfstelle, Datum der Erklärung, Gültigkeit |
Anfragetext zum Kopieren:
Betreff: Daten zum CO2-Fussabdruck für [Teilenummer], Antwort bis [Datum]
Bitte füllen Sie die beigefügte Vorlage je Teil und Werk für 2026 aus und legen Sie für CBAM-Waren die Zusammenfassung des CBAM-Emissionsberichts und den Prüfbericht bei. Wenn Sie bis [Datum] keinen Wert liefern können, teilen Sie uns das mit; wir verwenden dann einen gekennzeichneten Datensatz. Ohne Antwort hakt [Einkaufsleitung] nach, und der nächste Vertrag enthält eine Datenklausel.
Klauseln und Eskalation: siehe DPP-Daten von Lieferanten einholen.
Für CBAM-Waren fragen Sie zusätzlich, ob die Werte tatsächliche Werte oder Standardwerte sind, und nach dem Berichtszeitraum (2026 für Einfuhren aus 2026; Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547, Artikel 7). Anlagenbetreiber verfassen den Bericht auf Englisch mit einer Zusammenfassung (Artikel 10) und dürfen nur die Zusammenfassung weitergeben (Erwägungsgrund 17).
Sind Sie CBAM-Anmelder? Ab mehr als 50 Tonnen CBAM-Einfuhren im Jahr gelten alle CBAM-Pflichten (Art. 2a CBAM), darunter eine Erklärung für 2026, fällig bis zum . Diese Daten sammeln Sie dafür ohnehin; nutzen Sie sie doppelt.
Was ein CBAM-Wert auslässt: alles jenseits der Herstellungsanlage und der Vorläuferstoffe nach Anhang I aus nicht befreiten Drittländern (Anhang IV Nummer 3). Eisen, Stahl und Aluminium zählen nur direkte Emissionen (Anhang II); bei Primäraluminium fehlt also der Strom der Hütte.
Schneiden, Schweissen und Veredeln von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen liegen ausserhalb (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547, Anhang II), Transport zählt nie, und Standardwerte enthalten einen Aufschlag (Anhang IV Nummer 4.1). Für Stahl baut der Leitfaden zum digitalen Produktpass für Stahl eine CO2-Brücke ausgehend vom CBAM-Wert.
Annahmematrix: was jede Lieferantenantwort für Ihren Product Carbon Footprint bedeutet.
| Antwort | Entscheidung | Datenqualitätskennzeichen |
|---|---|---|
| Verifizierter PEF-Wert, passende Systemgrenze | Annehmen | Primär, verifiziert |
| ISO-14067-Wert; Strom erfüllt die Mindestkriterien von PEF nicht | Neuberechnung mit Residualmix anfordern oder einen Datensatz nutzen | Angepasst oder sekundär |
| Nicht verifizierter Wert | Annehmen; seinen Anteil am Ergebnis festhalten | Primär, nicht verifiziert |
| Verifizierter tatsächlicher CBAM-Wert | Andere Einsatzstoffe, Transport und bei Stahl und Aluminium den Strom ergänzen | Primär, teilweise |
| CBAM-Standardwert | Nutzen; dieselben Lücken ergänzen | Sekundär, konservativ |
| Keine verwertbare Antwort bis zur Frist | Datensatz nutzen (Schritt 5); Termin für erneute Anfrage setzen | Sekundär, Lücke |
Schritt 5: Welche Emissionsfaktoren und Datenbanken dürfen Sie nutzen?
Sekundärdaten füllen Situation 3 und jede Lieferantenlücke in einem Product Carbon Footprint. Nutzen Sie EF-konforme Datensätze (nach PEF-Regeln erstellte Sekundärdaten) über das Life Cycle Data Network der Kommission: jetzt EF 3.1, EF 4.0 folgt (erwartet).
Gibt es weder eine gültige PEFCR noch einen EF-konformen Datensatz, erlaubt eine Leitlinie der Kommission vom Juli 2026 ILCD-EL-Datensätze (International Reference Life Cycle Data System Entry Level, eine niedrigere Stufe), möglichst aus einer einzigen Datenbank; andernfalls lassen Sie den Prozess weg und dokumentieren das.
Machen nicht EF-konforme Daten mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl aus (bei PEF die gewichtete Summe aller Wirkungskategorien), gilt die Studie nur noch mit dem wörtlich übernommenen Haftungsausschluss der Kommission als EF-konform. Eine reine Klimastudie hat keine Gesamtpunktzahl: Vereinbaren Sie den Test mit Ihrer Prüfstelle.
Spalten des Datensatzregisters: Prozess · Datensatz und Datenbank · Version · EF-konform, ILCD-EL oder Lücke · Anteil am Ergebnis (für den 10-%-Test).
Strom ist die Eingangsgrösse, über die am meisten gestritten wird; PEF legt daher eine Reihenfolge fest:
| Reihenfolge | Option | Nur nutzen, wenn | Aufzubewahrender Nachweis |
|---|---|---|---|
| a | Lieferantenspezifisches Stromprodukt | 100-%-Nachverfolgungssystem, oder die Instrumente erfüllen die Mindestkriterien von PEF | Vertrag; für Werk und Zeitraum entwertete Herkunftsnachweise |
| b | Lieferantenspezifischer Gesamtmix | Die Instrumente erfüllen die Kriterien | Offenlegung des Lieferanten, Zertifikate |
| c | Länderspezifischer Residualmix | a und b scheitern | Datensatz und Version |
| d | EU- oder regionaler Residualmix | Letzte Option | Datensatz und Version |
Bewahren Sie Vertragsnachweise auch dann auf, wenn Sie den Residualmix modellieren: Nach Erwägungsgrund 23 ESPR sollen künftige Methoden Stromabnahmeverträge (PPA), Herkunftsnachweise und Eigenerzeugung berücksichtigen.
Schritt 6: Wie teilen Sie die Emissionen eines gemeinsam genutzten Werks auf?
Jeder Product Carbon Footprint aus einem gemeinsam genutzten Werk hängt davon ab, wie Sie dessen Energie aufteilen. Die Reihenfolge nach PEF: das System unterteilen oder erweitern (die Linie mit einem Unterzähler versehen); sonst nach einer physikalischen Beziehung allokieren (Masse, beschichtete Fläche, Maschinenstunden); erst dann nach einer anderen Beziehung, etwa dem wirtschaftlichen Wert.
Die Regeln für Strom und Transport gehen vor, und ein Modell, das in zwei Werken gefertigt wird, erhält einen nach Produktionsmenge gewichteten Strommix.
Allokationsvermerk: je gemeinsam genutzter Eingangsgrösse Gesamtmenge, Ebene, Schlüssel und Werte, Ergebnis je Einheit und warum eine höhere Ebene nicht möglich war.
Schritt 7: Wer verifiziert einen Product Carbon Footprint, bevor er in den Pass kommt?
Nach PEF ist die Verifizierung Pflicht, sobald ein Teil der Studie extern genutzt wird, und ein Pass ist extern. Lassen Sie den Wert verifizieren, bevor er einen Pass oder ein Kundendokument erreicht.
| Regelwerk | Wer verifiziert | Aufzubewahrendes Dokument | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| PEF-Studie | Unabhängige externe Prüfstelle | Prüfbericht, Validierungserklärung | ≤3 Jahre; Überwachung, jährlich empfohlen |
| Batterieverordnung Art. 7, sobald anwendbar | Notifizierte Stelle, über Modul D1 (Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess) oder G (Einzelüberprüfung) | Technische Unterlagen (Anhang VIII) | Legt der ausstehende Methodik-Rechtsakt fest |
| Tatsächliche CBAM-Werte | Nach Art. 18 CBAM akkreditierter Prüfer | Prüfbericht und Zusammenfassung des Lieferanten | Ein Berichtszeitraum (Kalenderjahr) |
Wo EU-Vorschriften eine eigene Verifizierung festlegen, gehen sie nach PEF vor. Tragen Sie Ablauf und Überwachung zusammen mit Ihren Passaktualisierungen in den Kalender ein.
Verifizierungspaket: Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen, Inventar mit Nachweisen, Lieferantenantworten mit Annahmeentscheidungen, Datensatzregister, Stromnachweise, Allokationsvermerk, Entwurf des Feldsatzes.
Schritt 8: Wie halten Sie den Wert aktuell und zeigen ihn im Pass?
Passdaten müssen «richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand» sein (Art. 9 Abs. 1 ESPR); ein Product Carbon Footprint braucht also eine Aktualisierungsroutine. PEF verlangt eine Aktualisierung, wenn sich ein kommuniziertes Ergebnis um mehr als 10 % verschlechtert, das Batterierecht eine Neuberechnung, wenn sich Stückliste oder Energiemix ändern.
Auslöser für eine Neuberechnung: Stückliste; Energiemix oder Stromvertrag; neues Werk, neuer Lieferant oder neues Lieferland; Verpackung, Logistik oder Technologie; neuer Datensatz, neue PEFCR oder neue Methode.
Spalten des Änderungsprotokolls: Datum · Auslöser · Feld · alter → neuer Wert · neu verifiziert · Pass aktualisiert.
Empfohlener Feldsatz (gesetzlich festgelegt ist nur der Inhalt der Batterieerklärung nach Art. 7 Abs. 1, und der gilt noch nicht):
| Passfeld | Zugang |
|---|---|
| Wert, Einheit und deklarierte Einheit | Öffentlich |
| Systemgrenze, aufgeteilt nach Lebenszyklusphasen | Öffentlich |
| Methode und Version (PEF, PEFCR oder «keine», Datensätze) | Öffentlich |
| Werk (Einrichtungskennung) und Bezugszeitraum | Öffentlich |
| Datenqualitätsindikator | Öffentlich oder eingeschränkt |
| Verifizierungsreferenz und Ablaufdatum | Öffentlich |
| Link auf eine öffentliche Fassung der Studie | Öffentlich |
| Werttyp: jetzt deklarierter Wert; ein Feld für eine Klasse reservieren | Öffentlich |
| Kompensationen, falls vorhanden | Eigenes Feld, nie verrechnet |
Lieferantenwerte, Inventar und Allokationsvermerk bleiben in der Studie zum Product Carbon Footprint. Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgasauswirkungen auf Grundlage von Kompensationen sind nach der Richtlinie (EU) 2024/825 verboten; siehe Umweltaussagen belegen.
Praxisbeispiel: ein hypothetischer Bürostuhlhersteller in Kaunas
Nehmen wir einen hypothetischen Bürostuhlhersteller in Kaunas: ein Werk, 42.000 Drehstühle Modell A und 18.000 Besucherstühle Modell B im Jahr und eine Ausschreibung, die einen verifizierten Product Carbon Footprint je Stuhl verlangt. Die Zahlen dienen der Veranschaulichung.
- Einordnen. Für Möbel ist ein ESPR-Rechtsakt für (erwartet) vorgesehen; die Anfrage ist also kundengetrieben. Die Fusskreuze von Modell A brauchen 130,2 t importiertes Aluminiumprofil im Jahr (KN 7604), mehr als 50 Tonnen: Das Unternehmen muss zugelassener CBAM-Anmelder sein und braucht die verifizierten Daten des Strangpresswerks ohnehin.
- Methode und Rahmen. Allgemeine PEF-Methode (keine PEFCR), nur Klimawandel, EF 3.1; ein verpackter Stuhl Modell A, Cradle-to-Gate, 2026.
- Inventar. Modell A: ein Aluminiumfusskreuz von 2,6 kg, gefräst aus 3,1 kg Profil, 3,4 kg Stahlrohr, 2,1 kg PA6, 1,6 kg Schaumstoff, 0,5 kg Stoff, 1,9 kg Gasfeder und Mechanik. Modell B: 2,2 kg Rohr. Werk: 1.850 MWh Strom, 2.400 MWh Gas.
- Lieferanten. Rohrhersteller: verifizierter PEF-Wert, angenommen. Schaumstoff: nicht verifizierter ISO-14067-Wert, angenommen und gekennzeichnet. Der PA6-Spritzgiesser lehnt ab: EF-konformer Datensatz, erneute Anfrage am 31. März 2027. Zusammenfassung des Strangpresswerks ausstehend: CBAM-Standardwert, dazu Hüttenstrom, Veredelung und Transport aus Datensätzen.
- Allokation. Rohrzelle (450 MWh) nach verarbeitetem Stahl; Beschichtungsanlage (500 MWh Strom, 1.700 MWh Gas) nach beschichteter Fläche, 0,9 gegenüber 0,6 m²; Montage und Gebäude (900 und 700 MWh) nach Montageminuten, 22 gegenüber 15. Modell A trägt 34,2 kWh Strom und 44,4 kWh Gas je Stuhl, Modell B 22,9 und 29,8.
- Strom. Ein als grün verkaufter Tarif, aber keine für das Werk entwerteten Herkunftsnachweise: litauischer Residualmix.
- Verifizieren und veröffentlichen. Eine Validierungserklärung für höchstens drei Jahre, jährliche Überwachung. Der Wert geht in die Ausschreibung und in einen Pass, falls der Möbel-Rechtsakt nach seiner Annahme einen Fussabdruck verlangt.
Passeintrag für Modell A: «[X] kg CO2e je verpacktem Stuhl · Cradle-to-Gate, nach Phasen · PEF, keine PEFCR, EF 3.1 · Werk Kaunas [Einrichtungskennung], 2026 · [Datenqualität] · verifiziert, gültig bis [Datum]».
Gegenszenarien. Rechnen Sie einen Aluminiumwert je Tonne auf das Fusskreuz von 2,6 kg statt auf die 3,1 kg eingekauftes Profil (109,2 t gegenüber 130,2 t), liegt diese Zeile des Product Carbon Footprints um 16 % zu niedrig; die Massenbilanz geht nicht auf.
Nehmen Sie den grünen Tarif beim Wort, verschwinden 34,2 kWh Netzstrom je Stuhl Modell A, bis die Prüfstelle den Residualmix verlangt. Teilen Sie die Energie gleichmässig auf, 30,8 kWh Strom und 40,0 kWh Gas je Stuhl, fällt Modell A um etwa 10 % zu niedrig aus und Modell B um etwa 35 % zu hoch.
Wann braucht ein Product Carbon Footprint andere Eingangsdaten?
Sie haben eine ISO-14067-Studie oder eine Umweltproduktdeklaration (EPD). Übernehmen Sie Inventar, Lieferantenantworten und Allokation; prüfen Sie Strom, Allokation und Datensätze gegen Ihre angegebene Methode und lassen Sie dann den neuen Product Carbon Footprint verifizieren.
Viele Varianten eines Modells. Nutzen Sie einen gemeinsamen Wert nur, wo Stückliste und Prozesse innerhalb Ihrer Toleranz übereinstimmen; dokumentieren Sie die Regel.
Ein Kunde will ISO 14067 oder das GHG Protocol. Weisen Sie aus demselben Inventar ein zweites, gekennzeichnetes Ergebnis aus, nie im selben Passfeld.
Ein Lieferant oder ein Land wechselt im laufenden Jahr. Das ist ein Auslöser: Gewichten Sie das Jahr nach Menge und verifizieren Sie neu, wenn sich das Ergebnis um mehr als 10 % verschlechtert.
Recycelte und biobasierte Einsatzstoffe. Ein unternehmensspezifischer Rezyklatanteil (R1 nach PEF) braucht Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette; sonst nutzen Sie den Standardwert aus Anhang II von PEF oder 0 %, wo es keinen gibt. PEF weist biogene Emissionen getrennt aus und gibt keine Gutschrift für Kohlenstoffspeicherung.
Batterien sind strenger (siehe unseren Leitfaden zum CO2-Fussabdruck von Batterien):
- Ein Wert je Modell und Werk, mit werksspezifischen Daten für Zellmaterialien wie Anode und Kathode.
- Die gesetzliche Systemgrenze umfasst auch Distribution und Lebensende; teilen Sie nach Phasen auf, wie es Art. 7 Abs. 1 Buchst. e verlangen wird, sobald er gilt.
- Die einzige Entwurfsmethode nutzt den nationalen durchschnittlichen Strommix, ohne grüne Tarife, Stromabnahmeverträge oder Herkunftsnachweise.
- Eine Batterie, die nach dem Inverkehrbringen wiederaufgearbeitet oder umgenutzt wurde, fällt nicht unter Art. 7 Abs. 1–3 (Art. 7 Abs. 5): Bewahren Sie einen Nachweis dieses Datums auf.
Welche Regeln zum Product Carbon Footprint können sich noch ändern?
Feststehend, im Gesetz: die Begriffsbestimmungen der ESPR, ihr Artikel 7 und Anhang I; Artikel 7 und Anhang II der Batterieverordnung; CBAM; Richtlinie (EU) 2024/825; Artikel 15 BauPVO. PEF ist eine unverbindliche Empfehlung, aber die Referenz, auf die das EU-Recht zum Fussabdruck verweist.
| Offener Punkt | Was sich ändert | Was Sie dann tun |
|---|---|---|
| Methodik- und Format-Rechtsakte für Batterien (der Rechtsakt für Elektrofahrzeugbatterien hat seine gesetzliche Frist überschritten) | Methode, Stromregel, Verifizierung | Strom neu modellieren; mit einer notifizierten Stelle neu verifizieren |
| Ihr ESPR-Rechtsakt für die Produktgruppe, Stahl zuerst | Ob ein Fussabdruck verlangt wird, seine Methode, etwaige Klassen | Ihren Feldsatz dem Rechtsakt zuordnen |
| Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act, COM(2026) 100 | Schlägt Stahlklassen vor, die Kreislaufwirtschaft belohnen | Ein Klassenfeld reservieren; noch bindet nichts |
| EF-4.0-Datensätze | Hintergrunddaten | Neu berechnen; Auslöser protokollieren |
| Revision von ISO 14067; gemeinsame Norm von ISO und GHG Protocol | Methoden für Kundenberichte | Methodenentscheidungen erneut prüfen |
Die Definition des Product Carbon Footprints und sein Platz im Pass stehen fest, und das EU-Recht stützt sich auf PEF; Daten und Stromregeln stehen nicht fest. Halten Sie Methoden- und Stromfelder versioniert.
Wie starten Sie einen Product Carbon Footprint in 90 Tagen?
Diese Woche: jede Produktlinie einordnen; die PEFCR-Liste prüfen und Ihre Methode festhalten; die Seite zu Ziel und Untersuchungsrahmen für Ihren Bestseller schreiben.
Diesen Monat: das Dateninventar füllen; die Lieferantenanfrage verschicken; Einfuhren gegen die CBAM-Schwelle von 50 Tonnen prüfen; Stromnachweise ablegen oder auf den Residualmix wechseln; den Allokationsvermerk schreiben.
Innerhalb von 90 Tagen: die Antworten durch die Annahmematrix laufen lassen; das Datensatzregister füllen; Aussagen gegen die Richtlinie (EU) 2024/825 prüfen; einer Prüfstelle das Verifizierungspaket übergeben; Auslöser, Änderungsprotokoll und den Entwurf des Feldsatzes für den Product Carbon Footprint festlegen.
Testen Sie dann mit dem kostenlosen QR-Generator für GS1 Digital Link, wie ein Produkt mit seinen Daten verknüpft wird: ohne Anmeldung, und er läuft in Ihrem Browser. Passmith bietet ausserdem einen kostenlosen Tarif.
Weiterführend: CO2-Fussabdruck von Batterien · Umsetzung des digitalen Produktpasses · DPP-Daten von Lieferanten einholen · ESPR-Arbeitsplan
Häufige Fragen
Ist ein Product Carbon Footprint im digitalen Produktpass Pflicht?
ISO 14067 oder PEF: Was sollten wir nutzen?
Dürfen wir die CBAM-Emissionsdaten unseres Lieferanten nutzen?
Wie lange ist ein verifizierter Product Carbon Footprint gültig?
Darf der Pass sagen, unser Produkt sei klimaneutral?
Können wir eine bestehende ISO-14067-Studie oder EPD wiederverwenden?
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Art. 2 Nr. 24–25, Art. 4 Abs. 4, Art. 7, Art. 8 Buchst. d, Art. 9 Abs. 1, Anhang I, Erwägungsgrund 23 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission zu Ausnahmen vom Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte — EUR-Lex — 2026-10-07
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 7, 17, Anhang II, Anhang VIII, Anhang XIII, konsolidierte Fassung vom 13. August 2026 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Europäische Kommission — «Ihre Meinung zählt»: Methodik für den CO2-Fussabdruck von Elektrofahrzeugbatterien (Initiative 13877) — 2026-10-07
- Europäische Kommission — Entwurf einer delegierten Verordnung zur Methodik für den CO2-Fussabdruck von Elektrofahrzeugbatterien, Ares(2024)3131389 (Entwurf, nicht erlassen) — 2026-10-07
- Europäische Kommission — EU-FAQ zum digitalen Produktpass für Batterien (September 2026), Q7.2, Q7.3 — 2026-10-07
- Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission (PEF-Methode), Anhang I Abschnitte 3.2, 4.4.2, 4.4.8, 4.5, 4.6.5.4, 8 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Europäische Kommission (GD ENV, Green Forum) — Übergangsleitlinie zur begrenzten Verfügbarkeit EF-konformer Datensätze (14. Juli 2026) — 2026-10-07
- Europäische Kommission (Green Forum) — Daten für die Environmental-Footprint-Methoden (Versionen der EF-Datensätze) — 2026-10-07
- Europäische Kommission (Green Forum) — PEF-Methode und Liste der PEFCR — 2026-10-07
- ISO 14067:2018 Treibhausgase — Carbon Footprint von Produkten — 2026-10-07
- GHG Protocol — Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard — 2026-10-07
- Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM), Art. 2a, 3 Nr. 22, Art. 6, 7, 8, 36, Anhänge I, II, IV, VII, konsolidierte Fassung vom 20. Oktober 2025 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 der Kommission zu den Methoden für die Berechnung grauer Emissionen (CBAM), Art. 7, 10, Anhang II, Erwägungsgrund 17 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauprodukteverordnung), Art. 15, Art. 22 Abs. 7, Art. 76 Abs. 2 — EUR-Lex — 2026-10-07
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, Art. 4 Abs. 1 und Anhang — EUR-Lex — 2026-10-07
- Europäische Kommission — Sondierung: Ökodesign-Anforderungen an Eisen- und Stahlerzeugnisse, Ares(2026)5076198 (Initiative 17672) — 2026-10-07
- Vorschlag COM(2026) 100 für einen Industrial Accelerator Act, Erwägungsgrund 22 — EUR-Lex — 2026-10-07

